FHD
Familienverbund Herz-Jesu Dielfen
  

Bericht über unsere 

Vortragsveranstaltung

 

"Änderungen in der Sozialversicherung zum 01.01.2005"

 

Am Sonntag, den 06.03.2005

10.30 Uhr

Pfarrheim Niederdielfen

 

 

Wir hatten einen tollen Referenten: 

Sozialversicherungsfachmann

Wolfgang Berg

AOK Siegen

 

 

Unser 1. Vorsitzender, Herr Prof. Dr. Roger Blachnik

bedankt sich sehr herzlich bei Herrn Wolfgang Berg.

 

 

„Änderungen in der Kranken und Rentenversicherung zum 01. Jan. 05“ war der Titel der Vortragsveranstaltung, welche der FHD Familienverbund Herz-Jesu Dielfen durchführte. Im Vorfeld der Veranstaltung hatte es etwas Aufregung gegeben. Der Dozent Dirk Niesel musste sich leider kurzfristig krank melden, die Veranstaltung drohte zu platzen. Durch sehr intensive Bemühungen des Vorstandes konnte kurzfristig ein hervorragender Ersatzmann verpflichtet werden. Gregor Kölsch, der 2. Vorsitzende des FHD, stellte den Anwesenden Wolfgang Berg, Sozialversicherungsfachmann der AOK Siegen vor.  Es ist selbstverständlich, dass ich einspringe, die AOK versteht sich als Gesundheitskasse, die jederzeit  für ihre Versichten da ist, so Berg. Zur Sache konnte er den FHD Mitgliedern und anderen Interessierten viele Neuerungen im Gesundheits- und Rentenversicherungswesen leicht verständlich vermitteln. So gibt es zum Beispiel bereits seit 01. Januar eine Neuregelung zum Zahnersatz. Die bisherigen prozentualen Zuschüsse werden durch Festzuschüsse abgelöst. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen diesen Zuschuss unabhängig davon, für welche Art von Zahnersatz sich der Versicherte entscheidet. Ab 01. Juli zahlen die Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen  Zusatzbeitrag in Höhe von 0,45 Prozent. Gleichzeitig soll der paritätisch  von Arbeitgeber und Arbeitnehmer  finanzierte Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte sinken.  Für den Arbeitnehmer ergibt sich also unter dem Strich eine Mehrbelastung von 0,45 Prozent des Bruttoeinkommens. Ebenfalls zum 01. Januar 2005 ist das so genannte „Kinder – Berücksichtigungsgesetz in Kraft getreten. Kinderlose Mitglieder müssen einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozentpunkten zahlen. Für leibliche Eltern, Stief- , Adoptions- und Pflegeeltern ändert sich nichts. Ach für Personen, die ihr 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor 1940 geboren sind, für Bezieher von Arbeitslosengeld II und für Wehr- oder Zivildienstleistende bleibt alles beim Alten. Die Organisationsstruktur der Rentenversicherung  ändert sich einiges. Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt.