FHD
Familienverbund
Herz-Jesu Dielfen
Bericht über unsere
"Änderungen in der Sozialversicherung zum 01.01.2005"
10.30
Uhr
Wir hatten einen tollen Referenten:
Sozialversicherungsfachmann
Wolfgang Berg
AOK Siegen
Unser 1. Vorsitzender, Herr Prof. Dr. Roger Blachnik
bedankt sich sehr herzlich bei Herrn Wolfgang Berg.
„Änderungen in der Kranken und
Rentenversicherung zum 01. Jan. 05“ war der Titel der
Vortragsveranstaltung, welche der FHD
Familienverbund Herz-Jesu Dielfen durchführte. Im Vorfeld der
Veranstaltung hatte es etwas Aufregung gegeben. Der Dozent Dirk Niesel
musste sich leider kurzfristig krank melden, die Veranstaltung drohte zu
platzen. Durch sehr intensive Bemühungen des Vorstandes konnte
kurzfristig ein hervorragender Ersatzmann verpflichtet werden. Gregor Kölsch,
der 2. Vorsitzende des FHD, stellte den Anwesenden Wolfgang Berg,
Sozialversicherungsfachmann der AOK Siegen vor. Es
ist selbstverständlich, dass ich einspringe, die AOK versteht sich als
Gesundheitskasse, die jederzeit für
ihre Versichten da ist, so Berg. Zur Sache konnte er den FHD Mitgliedern
und anderen Interessierten viele Neuerungen im Gesundheits- und
Rentenversicherungswesen leicht verständlich vermitteln. So gibt es zum
Beispiel bereits seit 01. Januar eine Neuregelung zum Zahnersatz. Die
bisherigen prozentualen Zuschüsse werden durch Festzuschüsse abgelöst.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen diesen Zuschuss unabhängig davon, für
welche Art von Zahnersatz sich der Versicherte entscheidet. Ab 01. Juli
zahlen die Arbeitnehmer einen einkommensabhängigen
Zusatzbeitrag in Höhe von 0,45 Prozent. Gleichzeitig soll der
paritätisch von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer finanzierte
Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte sinken. Für
den Arbeitnehmer ergibt sich also unter dem Strich eine Mehrbelastung von
0,45 Prozent des Bruttoeinkommens. Ebenfalls zum 01. Januar 2005 ist das
so genannte „Kinder – Berücksichtigungsgesetz in Kraft getreten.
Kinderlose Mitglieder müssen einen zusätzlichen Beitrag zur
Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozentpunkten zahlen. Für leibliche
Eltern, Stief- , Adoptions- und Pflegeeltern ändert sich nichts. Ach für
Personen, die ihr 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor 1940
geboren sind, für Bezieher von Arbeitslosengeld II und für Wehr- oder
Zivildienstleistende bleibt alles beim Alten. Die Organisationsstruktur
der Rentenversicherung ändert
sich einiges. Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der
gesetzlichen Rentenversicherung entfällt.
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